Datenschutz · März 2025 · MedLokal KI Team

Darf ich ChatGPT in meiner Arztpraxis nutzen?

Die kurze Antwort

Nein — zumindest nicht mit Patientendaten. Die Nutzung von ChatGPT oder ähnlichen Cloud-KI-Tools mit personenbezogenen Gesundheitsdaten verstößt gegen §203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) und die DSGVO.

Was §203 StGB besagt

§203 StGB schützt das Arzt-Patienten-Verhältnis. Jede unbefugte Weitergabe von Patientendaten an Dritte ist strafbar — auch wenn die Weitergabe “nur” an einen KI-Server in den USA erfolgt.

Konkret bedeutet das:

Was ist erlaubt?

Was droht bei Verstößen?

Die Alternative: Lokale KI

MedLokal KI löst dieses Problem strukturell. Die KI läuft vollständig auf einem Server in Ihrer Praxis. Keine Daten verlassen das Gebäude. Kein Cloud-Upload. Kein Risiko.

Fazit

ChatGPT ist ein fantastisches Werkzeug — aber nicht für den Umgang mit Patientendaten. Für die sichere Nutzung von KI in der Arztpraxis braucht es eine lokale Lösung.

Häufige Fragen

Darf ich ChatGPT in meiner Arztpraxis mit Patientendaten nutzen?

Nein. Die Nutzung von ChatGPT oder ähnlichen Cloud-KI-Tools mit personenbezogenen Gesundheitsdaten verstößt gegen §203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) und die DSGVO.

Was schützt §203 StGB?

§203 StGB schützt das Arzt-Patienten-Verhältnis. Jede unbefugte Weitergabe von Patientendaten an Dritte ist strafbar — auch wenn die Weitergabe nur an einen KI-Server in den USA erfolgt.

Welche KI-Nutzung ist in der Arztpraxis erlaubt?

Erlaubt sind Recherche ohne Patientenbezug, vollständig anonymisierte Fallbeschreibungen sowie lokale KI-Lösungen wie MedLokal KI, die vollständig in der Praxis laufen.

Was droht bei Verstößen gegen §203 StGB und die DSGVO?

Strafrechtlich Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, berufsrechtlich bis zum Approbationsentzug, zivilrechtlich Schadensersatz sowie Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro nach DSGVO.

← Zurück zur Startseite